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Schuldenbremse: Die Stunde der Wahrheit

Die Volkswirtschaft, 2009-07-01

Im Dezember 2001 hat der Souverän die Schuldenbremse mit grossem Mehr angenommen. Sie verpflichtet das Parlament und die Regierung, die Bundesfinanzen auf einen nachhaltigen Pfad zu führen. Defizite sollten in Rezessionsjahren erlaubt sein, aber nur in dem Umfang, wie sie durch entsprechende Überschüsse während der Hochkonjunktur kompensiert werden können. Diese Entscheidung war Ausdruck der Unzufriedenheit mit den chronischen Defiziten und der rasant zunehmenden Verschuldung unseres Staates während der Neunzigerjahre. Diese Verpflichung, die wir uns selber gegenüber eingegangen sind, ist wegweisend, weil sie verhindert, dass die staatlichen Finanzen strukturell aus dem Ruder laufen. Das ist für die Entwicklung der langfristigen Zinsen und damit die Kapitalkosten der gesamten Volkswirtschaft von überragender Bedeutung.